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Liquiditätsengpass? Was jetzt auf viele Unternehmen zukommt - was kann getan werden?

Durch die Folgen der Covid-Krise wurden in vielen Branchen die Liquiditätsreserven aufgezehrt. Die Erholung bleibt aus, die Russland-Ukraine-Krise sorgt erneut für eine angespannte Wirtschafts-Situation. Quo vadis Liquidität?

Photo by Mathieu Stern on Unsplash


Kaum haben die Unternehmen die durch die Covid-Krise geschaffene Wirtschaftsabkühlung vorübergehend überstanden, schon prasselt die nächste Krise auf die Unternehmen ein, welche den notwendigen Aufschwung hemmt. Dies bestätigt auch eine kürzlich erstellte Umfrage des KSV1870. Rd. 80 % der Betriebe schließen nicht aus, mittel- oder langfristig in einen (vorübergehenden) Liquiditätsengpass zu schlittern. Davon meinen 9% der Unternehmen, dass sie bereits ihre liquiden Mittel aufgebraucht hätten und nicht klar sei, wie die nächsten Monate zu überdauern sein könnten.


Aus der Umfrage geht hervor, dass zwar für 27 Prozent der Befragten das laufende Jahr gesichert ist, darüber hinaus gibt es aber einige Fragezeichen. Weiters sind für 13 Prozent die Jahre 2022 und 2023 gesichert, für 32 Prozent die nächsten drei bis fünf Jahre.



An der Umfrage, erhoben vom KSV1870 und dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent, haben sich rd. 1.300 Unternehmen aus Österreich beteiligt.



Worauf ist zu achten, wenn die Liquidität knapp ist?

Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine kurzfristige Liquiditätsplanung auf Wochenbasis durchführen (direkte Ermittlung).

  • Eine wöchentliche Darstellung der Liquiditätsplanung ist besonders wichtig – wer glaubt, es würde eine monatliche Betrachtungsweise reichen, der wird spätestens am 15. des Monats, zum Zeitpunkt der Zahlung der Lohnnebenkosten und der UVA erkennen, dass es eng werden könnte (Ausnahme – es sind genügend Cashreserven bzw. Kreditlinien vorhanden).


  • Ermittlung des Cash-Status aus der Buchhaltung sowie aus den Bankkonten/Kassen


  • Bestehenden freien KKK ermitteln - Vorsicht bei gegebenen Garantien und L/C´s, diese vermindern den zur Verfügung stehenden Rahmen.


  • Debitoren – die bestehenden Debitoren sollten tagesaktuell in der Buchhaltung verbucht sein, die ERP- oder Buchhaltungssysteme können die Daten entsprechend exportieren bzw. weiterverarbeiten. Wenn kein Fälligkeitsdatum bei der einzelnen Forderung hinterlegt ist, ist sicherlich ein Zahlungsziel hinterlegt. So oder so können Sie den zu erwarteten Eingang der Forderung z.B. in MS Excel darstellen. Bitte beachten Sie die Werthaltigkeit der Forderungen!


  • Kreditoren – gleiche Vorgehensweise – nur den Auszahlungen in den jeweiligen Kalenderwochen zuzuordnen (siehe Zahlungsziel oder Fälligkeitsdatum).


  • Gibt es Aufträge, die gerade in der Pipeline sind bzw. fertig werden? Dann sind diese dementsprechend in der kurzfristigen Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.


  • Gemäß Ihrer fachlichen Einschätzung als ordentlicher Kaufmann werden Sie realistische, zukünftige Aufträge/Verkäufe und somit Einnahmen einschätzen können und ebenfalls der jeweiligen Kalenderwoche als Eingang zuordnen (unter Berücksichtigung der notwendigen Ressourcen, Materials etc.). Die zukünftigen Ausgaben, welche für die Produktion/Dienstleistung/Leistungserstellung anstehen, sind ebenfalls in die jeweilige Kalenderwoche einzutragen. Bedenken Sie, dass neue Lieferanten evt. eine Zahlung in Voraus oder Anzahlungen erwarten.


  • Zahlung der Gehälter und Löhne und Lohnnebenkosten - Vorsicht – im Sommer kommt die Urlaubsremuneration hinzu – es macht keinen Sinn, die 13./14. Gehalts- und Lohnauszahlung auf 12 Monate aufzuteilen – dies entspricht nicht dem Liquiditätsfluss! Eine genaue Ermittlung unter Eintragung der zusätzlichen Auszahlung der Urlaubsremuneration ist entscheidend!


  • Auszahlungen für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs beinhalten größtenteils Auszahlungen im Rahmen des sonstigen betrieblichen Aufwands und stellen meist regelmäßige Zahlungen dar (Miete, Leasing, Energie, Steuerberatung, Versicherungen, Instandhaltungen etc). Diese Auszahlungen sind ebenfalls in die jeweilige Kalenderwoche einzutragen.


  • UVA – vergessen Sie nicht auf die UVA - Für zukünftige Einnahmen und Auszahlungen ist diese separat zu ermitteln und jeweils rd. 6 Wochen danach in der jeweiligen Kalenderwoche zu berücksichtigen – Vorsicht bei einer ermittelten Gutschrift, diese steht Ihnen nicht sofort zur Verfügung.


  • Begleichung etwaiger Kapitaldienste/Rückzahlungen – diese sind ebenso zu berücksichtigen – hier kann evt. in Bankgesprächen eine vorübergehende Reduzierung vereinbart werden (Vorsicht – Gesellschafterdarlehen bei bereits in der Krise befindlichen Kapitalgesellschaften; diese sind eigenkapitalersetzend – siehe Eigenkapitalzersatz-Gesetz, EKEG).


  • Etwaige Kapitaleinzahlungen durch Gesellschafter verbessern die Liquidität.


  • Berücksichtigen Sie liquiditätserhöhende Förderungen, Zuschüsse und sonstige Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes/des Landes/sonstiger Institutionen und Fördermittelgeber.


  • Gibt es weitere dringend notwendige Zahlungen (evt. notwendige Investitionen), die zu einer Liquiditätsverminderung führen?


  • Nachdem Sie alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben den Kalenderwochen zugeordnet haben, ist die Differenz in der jeweiligen Kalenderwoche zu bilden. Berücksichtigen Sie bitte, dass es zu Verschiebungen auf der Eingangsseite kommen kann – Ihre Kunden sind möglicherweise ebenso von der Krise betroffen. Bleiben Sie stetig in Kontakt zu Ihren wichtigsten Kunden wie auch Lieferanten!


  • Sind Ihre Auszahlungen in allen Kalenderwochen gedeckt und Sie haben noch genügend Mittel frei, freuen wir uns für Sie! Wenn nicht, dann bewahren Sie kühlen Kopf und handeln rasch, aber überlegt.


  • Der nächste Schritt – versuchen Sie den Prozess zu verbessern, zu standardisieren und zu automatisieren. Ziel ist, dass Sie regelmäßig eine aussagekräftige Vorschau erhalten, auf deren Basis Sie Entscheidungen treffen können! Verbessern Sie stetig die Aussagekraft und binden Sie jene für Sie relevanten KPI´s, welche Ihre Liquidität beeinflussen, ein.

Quelle: Dashboard, Liquiditätsplanung CITRO Interim und Beratungs GmbH


Gute Vorbereitung erhöht die Chancen

Holen Sie sich rechtzeitig externe Unterstützung. Wenn Sie sich bereits in der 60-Tagesfrist befinden, ist es meist schon zu spät.


Ein Sanierungsverfahren kann eine Chance sein und sollte gut vorbereitet werden. Wenn notwendig, kann ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung beantragt werden. Zu beachten ist die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung sowie 30 Prozent bei einem Verfahren mit Eigenverwaltung.


Unser Experte, Peter Ranefeld-Rathbauer, ist spezialisiert auf Liquidätsmanagement (in Krisenzeiten) und hat bereits einige Unternehmen durch turbulente Zeiten gesteuert.


Zögern Sie nicht und treten Sie in Kontakt mit uns:


CITRO Interim und Beratungs GmbH

Peter Ranefeld-Rathbauer, Tel +43 680 21 89 889








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